Vorschlag
Titel: Straßen- und Radwegebau | Lars Stafforst - Beleuchtung Radweg Leepenser WegErstellt von: Stafforst, Lars
Erstellt am: 22.08.2022
Beschreibung
Moin,
ich wohne in Angelsburg. Seit vielen Jahre fahren meine Kinder und viele andere Schüler und Schülerinnen früh am Morgen in der dunklen Jahreszeit den Radweg am Leepenser Weg von Angelsburg zur Kreuzung Hohebier im Dunkeln. Der Radweg ist durch seinen kurvigen Verlauf schlecht einsehbar und für die Kinder ein deutliches Sicherheitsrisiko. Gerade auch für die neu eingeschulten Fünftklässler die dann auf die KGS wechseln. Hier ist dringend eine Beleuchtung des Radweges nötig, um die Sicherheit der Kinder und jeden anderen Radfahrers zu gewährleisten.
Kommentare
vielen Dank für die Einreichung Ihres Vorschlags im Bürgerhaushalt.
Sie geben an, dass der Radweg am Leepenser Weg von Angelsburg bis zur Kreuzung Hohebier in der dunklen Jahreszeit durch seinen kurvigen Verlauf schlecht einsehbar ist und somit ein Sicherheitsrisiko, vor allem für Kinder die auf dem Fahrrad zur Schule fahren, darstellt. Deshalb regen Sie an, dass der Fahrradweg eine Beleuchtung erhalten sollte.
Der Landkreis Wittmund ist für den Bau und die Unterhaltung der Kreisstraßen zuständig, die Städte und Gemeinden für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), hier vertreten durch die Straßenmeisterei Wittmund, für die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen. Die jeweilige Zuständigkeit für die Straße bezieht sich grundsätzlich auch auf einen evtl. dazugehörigen Radweg und die entsprechende Straßenbeleuchtung.
Beim Leepenser Weg handelt es sich um eine Gemeindestraße der Stadt Wittmund. Der Landkreis Wittmund ist somit weder für den Leepenser Weg noch für den Rad- und Fußweg und somit auch nicht für die Straßenbeleuchtung zuständig.
Vorschläge, die nicht in die Zuständigkeit des Landkreises fallen oder für die keine rechtlichen Möglichkeiten für deren Umsetzung bestehen, können nicht von den politischen Gremien des Landkreises entschieden werden. Ihr Vorschlag kann leider nicht berücksichtigt werden.
Von: Bürgerhaushalt
Geposted am: 24.08.2022
Ihr Vorschlag ist eingegangen und wird derzeit bearbeitet.
Von: Bürgerhaushalt
Geposted am: 23.08.2022